Gesetzliche Grundlagen und Kostenübernahme

Gesetzliche Grundlagen:

In der Südstrand-Klinik Fehmarn werden stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge nach § 24 SGB V mit den Schwerpunktindikationen:

  • psychosomatisch psychovegetative Erkrankungen
  • Krankheiten der Atmungsorgane
  • Hauterkrankungen
  • Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens

für Mütter, Väter und Kinder im Alter von 4 bis 15 Jahren erbracht.
Die Grundlage bildet ein Versorgungsvertrag nach § 111 a Vorsorge mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Die Qualität der therapeutischen Arbeit wird über ein Qualitätssicherungsverfahren überprüft. Dies wird durch den Forschungsverbund an der MHH Hochschule Hannover begleitet.

Kostenübernahme:

Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie die Antragsunterlagen, Ihr behandelnder Arzt begründet in einem Attest die medizinische und psychosoziale Notwendigkeit der Mutter-Vater-Kind Vorsorgemaßnahme und Ihre Krankenkasse entscheidet dann über die Genehmigung auf der Grundlage des eingereichten Antrags.

Sie haben als Patient einen Rechtsanspruch bei Vorliegen adäquater Beschwerde-, Krankheitsbilder auf eine solche Leistung denn Mutter-Vater-Kind Maßnahmen sind seit 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Das schließt aber auch die Erkenntnis ein, dass es sich bei einer Vorsorgekur nicht um einen von der Krankenkasse finanzierten Urlaub, sondern um eine medizinisch-therapeutische Leistung handelt, die Ihnen wertvolle und nachhaltige Anregungen zur Veränderung und Verbesserung Ihrer momentane Lebenssituation liefert.