Der Weg zur Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekur

Kurantrag und Attest
Den Kurantrag /die Kuranträge erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Für jede teilnehmende behandlungsbedürftige Person ist ein eigener Antrag zu stellen. Alternativ dazu können Sie sich diesen Antrag herunterladen.

Die ärztlichen Atteste  für Sie und Ihre Kinder lassen Sie bitte von Ihrem Hausarzt bzw. vom behandelnden Kinderarzt ausfüllen. Für jedes Kind muss ein eigenes Attest ausgestellt werden, in dem die Notwendigkeit der Behandlung im Rahmen einer  Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V festgestellt wird.

Schwerpunktindikationen für Mütter und Väter:

  • Psychosomatisch psychovegetative Erkrankungen
  • Krankheiten der Atmungsorgane
  • Hauterkrankungen
  • Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens

Sozioökonomische oder psychosoziale Umstände, die für die Begründung einer Mutter-Kind / Vater-Kind Vorsorge maßgeblich sein können:

  • mangelnde Unterstützung und Anerkennung sowohl im familiären Umfeld als auch  im beruflichen Alltag
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Partner-/Eheprobleme
  • Erziehungsschwierigkeiten, mangelnde Erziehungskompetenz
  • gesundheitliche Probleme des Kindes, die zu einer Gesundheitsgefährdung der Mutter/des Vaters führen können
  • Verantwortung für die Pflege von Familienangehörigen
  • ständiger Zeitdruck
  • finanzielle Sorgen
  • allein erziehend, nicht in Lebensgemeinschaft lebend

Schwerpunktindikationen für Kinder:

  • Atemwegserkrankungen
  • Hauterkrankungen
  • Übergewicht und Adipositas (ohne Folgeerkrankungen)
  • Gesundheitsrisiken auf Grund o.g. Kontextfaktoren

Diese Atteste reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Begründung des Kurantrages ein.

Selbstauskunftsbogen und persönliche Stellungnahme als sinnvolle Ergänzung

Der Selbstauskunftsbogen enthält maßgeblich Fragen zu den bereits erwähnten psychosozialen und sozioökonomischen Belastungssituationen Ihres häuslichen und beruflichen Umfeldes und macht dadurch Ihre aktuelle persönliche Situation  für den Kostenträger noch transparenter.
Im Rahmen der Antragstellung entscheidet der Kostenträger, ob Sie in diesem Umfeld durch belastende Begleitumstände  und persönliche Risikofaktoren gesundheitlich gefährdet sind und ob  möglicherweise bereits Gesundheitsschäden oder Beeinträchtigungen vorliegen.

Wunsch- und Wahlrecht bei der Klinik-Auswahl

Am 24.Juli 2015 trat das  „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)“ in Kraft. Dieses Gesetz stärkt u.a. das Recht der Mütter/Väter bei der Auswahl der Kurklinik auch bei einer von den Krankenkassen genehmigten Mutter/Vater-Kind-Vorsorgekur auf Grund des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten nach § 9 des SGB IX.

Das bedeutet:

Sie können entgegen des Vorschlages Ihrer Krankenkasse auf der Grundlage Ihrer Entscheidungsfreiheit die Einrichtung für die Durchführung Ihrer Vorsorgemaßnahme selbst bestimmen. Machen Sie von Ihrem Wunsch-und Wahlrecht Gebrauch, indem Sie Ihrer Krankenkasse die Südstrand-Klinik Fehmarn als Ihre Wunschklink angeben. Dazu können Sie das Formular:

ausfüllen und dem Antrag beifügen.

Downloads

Zusammenfassung:

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